Die ForschungsPrämie 
im Detail

14% aller Aufwände für Forschung und Entwicklung von definierten Projekten und Schwerpunkten werden gefördert. Es können Löhne, Gehälter mit allen Lohnnebenkosten und projektbezogenen Forschungsaufwendungen und Investitionen und Gemeinkosten berücksichtigt werden:

  • Neuentwicklungen, Prototypen oder Pilotanlagen
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
  • Technologische Grundlagenforschung
  • Entwicklung von neuen technischen Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung
  • Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung!

Alle Forschungsthemen mit Technologie-Fokus werden gefördert.

Es gibt in Österreich zwei Arten von steuerlicher Forschungsförderungen: 

Forschungsprämie bzw. eigenbetriebliche Forschung:
Ausgaben können für eigenbetriebliche Forschungstätigkeiten geltend gemacht werden.
Dafür muss ein kostenloses Jahresgutachten bei der FFG  beantragt werden.

Förderungsquote: 14 % der Höhe der Bemessungsgrundlage wie Löhne, Gehälter, Werkverträge, sonstiger Aufwand, Gemeinkosten

Auftragsforschung

Unternehmen mit Sitz in Österreich können Forschungsleistungen als Auftragsforschung an andere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (Universitäten, Forschungsinstitute) aus Österreich, dem EU- oder dem EWR-Raum vergeben. Die Auftraggeberin gibt die Forschungsziele vor und erhält die Forschungsergebnisse und Verwertungsrechte, die Auftragnehmerin ist für die Durchführung der Forschung verantwortlich

Förderungsquote: 14 % der Höhe der Auftragsforschung

Ein wesentliches Ziel der Forschungsprämie ist es, Branchen mit hoher Forschungsintensität zu adressieren. Dieses Ziel ist auch verbunden mit der Annahme, dass FuE-intensive Branchen langfristig ein hohes Wirtschaftswachstum aufweisen.

In Österreich gibt es die Forschungsprämie mit Jahresgutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft seit 2012, davor wurden Forschungsleistungen pauschal mit 10% ohne Gutachten abgegolten. Die Forschungsprämie in der derzeitigen Form erfreut sich großer Beliebtheit bei Unternehmen. Pro Jahr beantragen ca. 3000 Unternehmen die Forschungsprämie.

Aus Sicht der Unternehmen ist die Forschungsprämie attraktiv, weil themenoffen eingereicht werden kann, weil es keine Deckelung der Förderung gibt und weil der administrative Aufwand gering ist. Es können alle technologieorientierten Themen gefördert werden, was eine Entscheidung bei der Einreichung erleichtert.

Gesetzliche Grundlage der Forschungsprämie ist die Forschungsprämienverordnung.

Die Forschungsprämie ist in Österreich nicht begrenzt und kann bis zur vollen Höhe der Forschungsaufwände geltend gemacht werden.

Die Auftragsforschung ist mit 1 Million Euro Bemessungsgrundlage begrenzt.

1. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zwar innovativ bezogen auf den Markt sind, die aber kein technologisches Risiko beinhalten. Beispiel: Eine neu entwickelte Smartphone-App zur Bestellung von innovativen nachhaltigen Produkten könnte auch neu für den Markt sein. Die Programmierung dieser App ist aber Stand der Technik, es besteht kein technologisches Risiko, daher liegt keine Forschungstätigkeit vor. Neue Arten der Verschlüsselung von Apps können allerdings schon für die Forschungsprämie geeignet sein. 2. Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen Prototypen gebaut werden, die aber als IngenieurInnen-Leistung bewertet werden können. Beispiel: Fast jedes Gebäude ist einzigartig, es könnte als Prototyp gesehen werden, es gibt kaum idente Häuser. Allerdings ist der Hausbau ein sehr stark geregeltes und normiertes Handwerk. Obwohl sie unterschiedlich sind, werden Häuser nach dem derzeit geltenden Stand der Technik gebaut und sind daher nicht als Forschungstätigkeit zu bewerten. Wenn ein Unternehmen ein 30 Stockwerke hohes Holzhochhaus plant und einen Prototyp (Demonstrationsgebäude) errichtet, könnte dies schon für eine Förderung durch die Forschungsprämie geeignet sein, denn in diesem Fall gibt es zahlreiche technologische Unsicherheiten zu klären wie Brandschutz, Schallschutz und Frage von Setzungen. 3. Software-Entwicklung ist nur in Ausnahmefällen F&E Beispiel: Die Einführung agiler Software-Entwicklungsmethoden in einem Unternehmen und deren Anwendung ist nicht als F&E-Aktivität zu sehen, weil agile Methoden als Stand der Technik zu bewerten sind. Im Rahmen der Forschungsprämie können allerdings die Entwicklung neuer Programmiersprachen, neuer Algorithmen wie Künstliche Intelligenz und Datenbankstrukturen z.B. Blockchain-Technologie gefördert werden. 4. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zwar komplex sind, aber nicht ausreichend technologische Unsicherheiten beinhalten. Beispiel: Die Entwicklung neuer Funktionen einer Kunststoff-Spritzgussmaschine, z.B. das Fahren mit höherer Prozesstemperatur, mit höheren Drücken, ist eventuell komplex zu lösen und kann technisch aufwendig sein, es ist aber eher nicht als F&E-Vorhaben zu bewerten, weil keine ausreichenden technologischen Unsicherheiten zu lösen sind. Die Entwicklung neuer Spezial-Kunststoffe kann allerdings sehr wohl für die Forschungsprämie geeignet sein.
  • Produzierende Unternehmen
  • Unternehmen, die neue Produkte entwickeln
  • Neue Entwicklungen im Bereich Maschinenbau, Elektronik, Automotive Biotechnologie, Sensorik usw.
  • Vorhaben, die auf neue technologische Entwicklung fokussieren
  • Forschung zu neuen Lösungen in Künstlicher Intelligenz, Blockchain Robotik, Augmented Reality/Virtual Reality
  • Forschung zu neuen Technologien, Materialien und Verfahren für die Luft- und Raumfahrt, für Schiff,- Bahn- und Automobilindustrie
  • Forschung zu Zivilschutz-Technologien, zu Verhinderung von Cyberkriminalität und zu neuen Militärtechnologien
  • Forschung auf dem Gebiet neuer Landmaschinentechnik landwirtschaftlicher Verfahren, forstwirtschaftliche Verarbeitung
Weitere erfolgreiche Projektbeispiele finden Sie hier.

Software-Entwicklungen können zum Beispiel dann als Forschung und Entwicklung bewertet werden, wenn folgende Aspekte vorliegen:

  • die Entwicklung neuer Lehrsätze oder Algorithmen auf dem Gebiet der theoretischen Computerwissenschaften
  • die Entwicklung von hochinnovativen neuen Betriebssystemen, Programmiersprachen, Datenverwaltungssystemen, Kommunikationssoftware, Zugangstechniken und Werkzeugen zur Software-Entwicklung (software development tools, embedded systems, ergonomische Interfaces)
  • die Entwicklung von bahnbrechenden neuen Internet-Technologien
  • Forschung zu Methoden der Entwicklung, der Anwendung, des Schutzes und der Speicherung (Aufbewahrung) von Software
  • Software-Entwicklungen, die allgemeine Fortschritte bei der Erfassung, Übertragung, Speicherung, Abrufbarkeit, Verarbeitung, Integration und Darstellung sowie den Schutz von Daten bewirken
  • experimentelle Entwicklung, die darauf ausgerichtet ist, technologische Wissenslücken bei der Erarbeitung von Softwareprogrammen oder -systemen zu schließen
  • Forschung und experimentelle Entwicklung zu Software-Tools oder Software-Technologien in spezialisierten Einsatzbereichen beispielsweise für Bildbearbeitung, Präsentation geographischer und anderer Daten, Zeichenerkennung, künstliche Intelligenz, Visualisierung, Integration von Telemetrie- und Sensorikdaten, Aggregation oder Disaggregation zur Weiterverarbeitung, Simulation.

Folgende Software-Entwicklungen sind NICHT der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen:

  • Standardisierte Anwendersoftware und Informationssysteme, die bekannte Methoden und bereits existierende Softwaretools verwenden
  • Anwendung agiler Methoden, denn es ist Stand der Technik
  • der Support von bereits existierenden Systemen
  • die Anpassung von existierender Software ohne wesentliche Veränderung der Struktur oder des Ablaufes
  • die Konvertierung und/oder Übersetzung von Computersprachen
  • das Bereinigen von Programmfehlern
  • die Vorbereitung von Nutzerhandbüchern und Dokumentationen

Besonders Unternehmen, die Forschung und Entwicklung im eigenen Betrieb durchführen, profitieren von der Forschungsprämie. Vorrangig eignen sich folgende Unternehmen für diese Förderung:

  • Technologieorientierte Start-Ups
  • Unternehmen mit eigenen Entwicklungsabteilungen
  • Mittelständische innovative Unternehmen
  • Produzierende Unternehmen, die an eigenen Produkten experimentieren
  • Forschende Unternehmen, die neue Verfahren entwickeln und Prototypen bauen
  • Unternehmen, die einmalig oder immer wieder technisch risikoreiche Projekte durchführen

Das FFG-Gutachten ist die Grundlage für die Festsetzung der Forschungsprämie durch das zuständige Finanzamt. Die Forschungsprämie wird über FinanzOnline beantragt. Im Jahresgutachten der FFG wird bestätigt, dass es sich bei dem Vorhaben um ein förderungsfähiges Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben handelt. Die Entscheidung trifft das Finanzamt. 

Die FFG beurteilt die inhaltlichen Voraussetzungen der beschriebenen eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die Forschungsprämie, d.h., ob diese qualitativ den gesetzlichen Anforderungen, der Begriffsdefinitionen des Einkommensteuergesetzes und dem Frascati Manual der OECD, entsprechen. Die FFG benötigt dazu auch Informationen über die Aufwendungen für die erfassten Forschungsaktivitäten. Die FFG beurteilt aber NICHT die Richtigkeit der Höhe dieser Aufwendungen und in welchem Umfang diese Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sind. Diese Beurteilung erfolgt durch das zuständige Finanzamt durch die Betriebsprüfung.

Nein, wie bisher beurteilt das zuständige Finanzamt, ob die Forschungsaufwendungen, die der Forschungsprämie zugrunde gelegt werden, richtig berechnet wurden. Allerdings benötigt die FFG für die Beurteilung der Qualität der Forschung auch Informationen über die Höhe der Forschungsaufwendungen. Daher ist die Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage in der Anforderung des Jahresgutachtens darzustellen.

Für die Geltendmachung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung für ein Wirtschaftsjahr müssen Sie ein Jahresgutachten bei der FFG anfordern. Das Jahresgutachten wird nach Fertigstellung von der FFG automatisch über FinanzOnline elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt. Davon werden Sie per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Sie können das Jahresgutachten (zeitgleich) auf FinanzOnline im elektronischen Steuerakt einsehen.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die Förderungseinrichtung des Bundes für Forschungsförderung. Sie verfügt über eine Vielzahl an technischen ExpertInnen für die Evaluierung der Forschungsprämieneinreichungen. Die FFG wurde mit der gutachterlichen Tätigkeit für die Beurteilung von Einreichungen zur österreichischen Forschungsprämie beauftragt. Ca. 80 ExpertInnen mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung erstellen in der FFG die Gutachten.

Nein, das Jahresgutachten der FFG, um die Forschungsprämie geltend zu machen, ist kostenlos.

Für Auftragsforschung ist KEIN Gutachten der FFG erforderlich. Sie wird beim Finanzamt mit dem Formular E108c beantragt. Die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung sowie die Qualifikation des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin müssen anlässlich der Antragstellung näher beschrieben werden.
Nur für die Forschungsprämie der eigenbetrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung ist ein Jahresgutachten der FFG erforderlich. 

Ja. Jedes Gutachten – auch das der FFG – unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Man kann daher auch zusätzlich ein eigenständig in Auftrag gegebenes Gutachten vorlegen. Die von der FFG zu erstellenden Jahresgutachten sind allerdings gesetzlich vorgesehen und können nicht durch ein anderes Gutachten ersetzt werden. Die FFG wird auch nur im Rahmen ihres gesetzlich umschriebenen Aufgabenbereichs gutachterlich tätig. 

Jahresgutachten können Sie nur über FinanzOnline anfordern. Auf FinanzOnline finden Sie unter den Externen Anwendungen den Link: „Gutachten Forschungsprämie“. Über diesen können Sie das Jahresgutachten bei der FFG elektronisch anfordern. Nach Fertigstellung des Jahresgutachtens wird es von der FFG elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Sie (bzw. Ihre befugte Vertretung) werden davon mittels E-Mail verständigt. Zeitgleich ist dann für Sie und die befugte Vertretung die Einsichtnahme in das Jahresgutachten über FinanzOnline möglich. Es ist daher keine Papierversion des Jahresgutachtens an das Finanzamt zu übermitteln.   

Sie haben die Möglichkeit, Ihre F&E-Aktivitäten als Schwerpunkte bzw. Projekte darzustellen. Laufende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu einem übergeordneten Thema können Sie zu einem Schwerpunkt zusammenfassen. Das bietet sich vor allem auch dann an, wenn Sie in mehreren Projekten als Ziel ein übergeordnetes Thema verfolgen. Für jede Beschreibung eines Projekts stehen Ihnen gesamt 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung. Insgesamt können Sie bis zu maximal 20 Schwerpunkte/Projekte beschreiben. Länge des Titels ist max. 80 Zeichen inkl. Leerzeichen.

Sollten nicht projekt- oder schwerpunktbezogene F&E-Aktivitäten im Wirtschaftsjahr anfallen, können diese ebenfalls beschrieben werden. Diese können eine Höhe von max. 10 % der Bemessungsgrundlage ausmachen. Beschreiben Sie unter den „nicht projekt- oder schwerpunktbezogenen F&E-Aktivitäten“ konkret, um welche F&E-Aktivitäten im Wirtschaftsjahr es sich handelt.

  1. Ziel und Inhalt:
    Die Forschung muss auf ein technisch-naturwissenschaftliches Ziel ausgerichtet sein, das technologische Unsicherheiten beinhaltet
  2. Methode und Vorgangsweise:
    Die F&E-Aktivitäten müssen unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden systematisch durchgeführt werden
  3. Neuheit:
    Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten

Forschungsprojekte sind auf ein definiertes wissenschaftliches oder spezifisch praktisches Ziel gerichtete inhaltlich und zeitlich abgrenzbare Arbeiten im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung unter Einsatz von personellen und sachlichen Ressourcen.

Ein Forschungsschwerpunkt ist eine Zusammenfassung von Forschungsprojekten oder laufenden Arbeiten im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung, die inhaltlich einem übergeordneten Thema zugeordnet werden können.

Tipp: Es hat sich gezeigt, dass sich bei vielen Unternehmen oft Technologiefelder als übergeordnetes Thema, um Projekte zu einem Schwerpunkt zusammenzufassen und darzustellen, besser eignen als beispielsweise eine Gliederung nach Produktgruppen. 

Bei mehrjährigen Projekten muss klar ersichtlich sein, welche F&E Aktivitäten im Wirtschaftsjahr, für das die Forschungsprämie beantragt wird, durchgeführt wurden. Sie haben die Möglichkeit bei der Eingabe Ihrer Beschreibungen in FinanzOnline für mehrjährige Projekte auf Projekte aus einem Vorjahresgutachten zu referenzieren. Anschließend müssen die Beschreibungen überarbeitet werden, sodass eindeutig erkennbar wird, welche konkreten F&E-Aktivitäten im Wirtschaftsjahr, das Gegenstand des Antrags auf Forschungsprämie ist, durchgeführt wurden. Ein reiner Verweis auf das vorangegangene Gutachten reicht nicht aus. Weiters muss bei mehrjährigen Projekten der Projektstart und das voraussichtliche Projektende angegeben werden. 

Wir beraten Sie gerne:

+43 680 1158681